Beratung im Strafrecht
Strafrechtlicher Beistand in jeder Situation

Vorladung zur Vernehmung
Strafverfahren beginnen häufig mit einer Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge von Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wir prüfen zunächst für Sie, ob Sie überhaupt zum Erscheinen verpflichtet sind. Bereits in diesem Stadium werden ohne anwaltliche Beratung häufig Fehler gemacht, die nicht mehr korrigiert werden können. Wenn Sie eine Vernehmungsvorladung erhalten, sollten Sie unbedingt zur unverbindlichen Erstberatung vorbeikommen.

Anklage
Unser Ziel ist es, in jedem Stadium ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, ist die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens bereits deutlich erschwert. Es ist deshalb wichtig, keine weitere Zeit zu verlieren und Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Auf Grundlage der Ermittlungsakte entwickeln wir mehrere Verteidigungsstrategien und betreuen Sie während des gesamten Verfahrens.

Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist eine Strafentscheidung eines Gerichts, die grundsätzlich einem Urteil gleichsteht und damit eine Vorstrafe sein kann. Es ist also höchste Vorsicht geboten. Gegen einen Strafbefehl kann jedoch innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Nach Einsicht in die Akten prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Vorsicht: Sind die Fristen jedoch überschritten, kann nichts mehr unternommen werden.

Untersuchungshaft
Ohne Anwesenheit eines Stafverteidigers sollten Sie weder vor der Polizei noch vor dem Haftrichter oder Mitgefangenen Angaben machen. Sie sind berechtigt zum Tatvorwurf zu schweigen. Ein Anruf genügt und wir kommen zu Ihnen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Haft so schnell wie möglich zu beenden und einen Prozess zu verhindern.

Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung ist psychisch wahnsinnig belastend. In der Aufregung passieren häufig Fehler. Es hat oberste Priorität, dass sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen und sich so schnell wie möglich bei Ihrem Verteidiger melden. Zu jeder Tages- und Nachtzeit. Wir machen uns zu Ihrer Unterstützung sofort auf den Weg.

Festnahme
Auch hier gilt: Schweigen Sie und bestehen Sie auf einen Rechtsanwalt! Lassen Sie sich von Ermittlungspersonen nicht verunsichern: Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Getätigte Aussagen später zu widerrufen, ist in der Praxis sehr schwierig. Äußern Sie sich niemals ohne Strafverteidiger zum Tatvorwurf.
AdressE
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Dr. Jochen Schöfthaler
Hackescher Markt 4
(Eingang Große Präsidentenstraße 10)
10178 Berlin -
030 55 64 45 18
0172 747 29 48 - info@kanzlei-dr-schoefthaler.de