Strafbefehl

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist Eile geboten! Ein Einspruch hiergegen muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung erfolgen.

Ob sich ein Einspruch lohnt, kann man abstrakt nicht sagen. Häufig lohnt er sich sehr, teilweise kann er die eigene Lage aber auch dramatisch verschlechtern

Die Schwierigkeit liegt darin, die Erfolgsaussichten und Risiken zu beurteilen. Hierin liegt unsere Spezialität.

Was Ist unser Ziel?

Ist Unbedingt ein Anwalt Erfoderlich?

Einspruch können Sie auch selbst einlegen. Hierbei gibt es allerdings viele Probleme:

  • Härtere Strafe durch Einspruch

Durch den Einspruch kann sich die Strafe verschlechtern. Es kann also auch gut sein, dass man auf einen Einspruch verzichten sollte. Diese Einschätzung sollte unbedingt ein Profi treffen.

  • Akteneinsicht

Nur ein Anwalt kann Einsicht in die Akte nehmen und dadurch herausfinden, was die Staatsanwaltschaft gegen Sie in der Hand hat. Ohne Akteneinsicht ist keine sinnvolle Verteidigung möglich. Es besteht ein großes Risiko die eigene Lage zu verschlechtern.

  • Hinweis auf Nebenfolgen

Wir haben Ihre Gesamtsituation im Blick. Gewisse Strafen können Ihre berufliche Existenz ruinieren oder Ihre Hobbys unmöglich machen. Hierauf werden Sie im Strafbefehl nicht hingewiesen.

  • Verhandlung mit Gericht und Staatsanwalt

Wir verhandeln mit Gericht und Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe und schaffen es dadurch eher Vorwürfe auszuräumen.

Was ist zu beachten?

Beachten Sie unbedingt die Frist von 14 Tagen und benachrichtigen Sie uns so schnell es geht. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, können wir gegen die Strafe nur noch in Ausnahmefällen etwas unternehmen.

Schicken Sie uns die Details

Kostenlose Ersteinschätzung

Schicken Sie uns die Details zu Ihrer Person und wir melden uns umgehend

Kostenlose Erstberatung