Strafbefehl
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist Eile geboten! Ein Einspruch hiergegen muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung erfolgen.
Ob sich ein Einspruch lohnt, kann man abstrakt nicht sagen. Häufig lohnt er sich sehr, teilweise kann er die eigene Lage aber auch dramatisch verschlechtern.
Die Schwierigkeit liegt darin, die Erfolgsaussichten und Risiken zu beurteilen. Hierin liegt unsere Spezialität.


Was Ist unser Ziel?
- Freispruch oder die Rücknahme des Strafbefehls
- Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO
- Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen gemäß § 153a StPO
- Verringerung der Geldstrafe
- Verhinderung eines Eintrags im Führungszeugnis (Vorstrafe!)
- Verhinderung anderer Folgen (Führerschein, Gewerbeschein, Jagdschein, etc.)
Ist Unbedingt ein Anwalt Erfoderlich?
Einspruch können Sie auch selbst einlegen. Hierbei gibt es allerdings viele Probleme:
- Härtere Strafe durch Einspruch
Durch den Einspruch kann sich die Strafe verschlechtern. Es kann also auch gut sein, dass man auf einen Einspruch verzichten sollte. Diese Einschätzung sollte unbedingt ein Profi treffen.
- Akteneinsicht
Nur ein Anwalt kann Einsicht in die Akte nehmen und dadurch herausfinden, was die Staatsanwaltschaft gegen Sie in der Hand hat. Ohne Akteneinsicht ist keine sinnvolle Verteidigung möglich. Es besteht ein großes Risiko die eigene Lage zu verschlechtern.
- Hinweis auf Nebenfolgen
Wir haben Ihre Gesamtsituation im Blick. Gewisse Strafen können Ihre berufliche Existenz ruinieren oder Ihre Hobbys unmöglich machen. Hierauf werden Sie im Strafbefehl nicht hingewiesen.
- Verhandlung mit Gericht und Staatsanwalt
Wir verhandeln mit Gericht und Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe und schaffen es dadurch eher Vorwürfe auszuräumen.
Was ist zu beachten?
Beachten Sie unbedingt die Frist von 14 Tagen und benachrichtigen Sie uns so schnell es geht. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, können wir gegen die Strafe nur noch in Ausnahmefällen etwas unternehmen.
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