Pflichtverteidiger
Was ist ein Pflichtverteidiger? Bei schweren strafrechtlichen Vorwürfen muss der Beschuldigte oder Angeklagte durch einen Rechtsanwalt verteidigt werden. Hiermit soll ein faires Verfahren sichergestellt.
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Wann muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden?
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben ist:
01
Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht
Bei Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht muss der Angeklagte durch einen Rechtsanwalt (=Pflichtverteidiger) vertreten werden.
02
Verdacht auf Verbrechen
Auch vor dem Amtsgericht muss ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, wenn der Verdacht auf ein Verbrechen vorliegt (bspw. Raub). Das Gleiche gilt bei besondere Schwere einer Tat oder bei einer schwierigen Sach- oder Rechtslage.
03
Untersuchungshaft
Sobald der Angeschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet, muss ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
04
Sonstiges
Auch bei einem drohenden Berufsverbot, bei längerem Freiheitsentzug, bei Unterbringung zur Gutachtenerstellung, bei Sicherungsverfahren, bei anwaltlicher Vertretung des Nebenklägers und bei zahlreichen weiteren Fällen ist eine Pflichtverteidigung zwingend vorgeschrieben.
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